Entscheidungsgründe: Am 11. 6. 2002 ereignete sich auf der Ötztal-Bundesstraße ein Verkehrsunfall, an dem Johann R***** als Lenker seines bei dem klagenden Verband (einem deutschen Haftpflichtversicherer) haftpflichtversicherten Motorrads, seine Gattin als Beifahrerin, Josef H***** als Lenker des von der F***** GmbH gehaltenen LKW Mercedes sowie Mario P***** als Lenker des von der Erstbeklagten gehaltenen und bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten LKW beteiligt waren. Das ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 4. 9. 2002 ereignete sich gegen 21.50 Uhr auf der Inntal-Autobahn A 12 in Fahrtrichtung Innsbruck bei Kilometer 2,5 im Gemeindegebiet von Kufstein ein Verkehrsunfall, an dem der Innsbrucker Rechtsanwalt Dr. Karl A***** als Lenker und Halter eines Pkw sowie der Erstbeklagte mit einem von ihm gelenkten und gehaltenen Lkw mit deutschem Zulassungskennzeichen beteiligt waren. Dr. Karl A***** erlitt dabei tödliche Verletzungen. Bei seinem Pkw handelte es sich um ... mehr lesen...
Norm: BEinstG §7 BEinstG Art. 2 § 7 heute BEinstG Art. 2 § 7 gültig ab 01.01.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 721/1988
Rechtssatz:
Aus dieser Bestimmung folgt, dass einem Behinderten, der auf Grund seiner Behinderung nicht die gleiche Arbeitsleistung erbringen kann wie ein gesunder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Angestellte der klagenden Partei Ing. Gerhard M***** wurde am 22. 8. 1999 bei einem Verkehrsunfall, für dessen Folgen die beklagten Parteien einzustehen haben, verletzt. Die klagende Partei begehrt die Zahlung von EUR 134.857,24 sA. Ing. M***** sei bei ihr seit 1974 als Angestellter beschäftigt gewesen. Zum Zeitpunkt des Verkehrsunfalles sei er Leiter der Elektronikabteilung gewesen. Er habe im März 2000 seine Tätigkeit wieder aufgenommen. Mit Bescheid de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Johann M***** war als Beamter der Stadt Wien der Klägerin gemäß dem Wiener Stadtwerke-Zuweisungsgesetz (Wiener ZuweisungsG LGBl für Wien Nr 17/1999) dienstzugeteilt. Wegen eines Instruktionsfehlers stürzte er am 22. 3. 2000 von einer von der Beklagten hergestellten Leiter, die er 1999 erworben hatte. Während seines unfallbedingten Krankenstandes waren vom 23. 3. 2000 bis einschließlich 31. 5. 2001 40.530,41 EUR Bruttobezüge samt Dienstgeberbeiträgen zu leisten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 11. 5. 1954 geborene Kläger war vom 13. 12. 1982 bis 31. 5. 1990 Dienstnehmer der Rechtsvorgängerin der Beklagten. Nach seiner Wiedereinstellung mit Wirkung vom 1. 3. 1992 bestätigte ihm die Rechtsvorgängerin der Beklagten mit Schreiben vom 22. 11. 1996, dass das Dienstverhältnis von Seiten der Dienstgeberin unkündbar geworden sei. Das Dienstverhältnis des Klägers unterliegt der Dienst-und Besoldungsordnung für die Bediensteten österreichischer Privatbahn... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin (Elektrounternehmen) begehrte von den beklagten Parteien zuletzt EUR 6.994,09 sA an Schadenersatz für von ihr an ihren Dienstnehmer Manfred T***** während dessen Krankenstandes auf Grund eines von den beklagten Parteien am 11. 12. 2000 verschuldeten Arbeitsunfalles geleistete Lohnfortzahlungen. Manfred T***** sei auf einem ungesicherten Bretterzugang ausgerutscht und habe sich bei einem Sturz aus 3 m Höhe schwer verletzt. Die Zweitbeklagte als Bauherrin un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Aktenwidrigkeit und Mangelhaftigkeit der Entscheidung des Berufungsgerichtes liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Die Frage, ob weiteren Feststellungen zu treffen gewesen wären, ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung (vgl MGA ZPO15 § 503 E 144 mwN etwa MietSlg 51.735). Alleine der Umstand, dass das Berufungsgericht den Kläger zur Berufungsverhandlung geladen hat ohne ihn ergänzend zu be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 13. 10. 1995 wurden der Erstkläger als Lenker eines PKWs und die Zweitklägerin als Beifahrerin bei einem vom Drittbeklagten als Lenker eines von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der erstbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKWs allein verschuldeten Verkehrsunfall verletzt. Der Erstkläger begehrte zuletzt aus dem Titel des Schadenersatzes von den beklagten Parteien Zahlung von S 736.470,99 sA, die Zweitklägerin Zahlung von S 87.500. Ein von beiden K... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung kommt es im Falle der Lohnfortzahlung durch den Dienstgeber aufgrund eines Verdienstentganges als typische Folge des vom Schädiger verschuldeten Unfalles (hier vom 16. 1. 1994) zu einer Schadensverlagerung auf den Dienstgeber, wobei der Ersatzanspruch gegen den Schädiger analog § 1358 ABGB, § 67 VersVG mit der Lohnfortzahlung (hier im Jahr 1999) auf den Dienstgeber übergeht (SZ 67/52; ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 26. 8. 1997 wurde der der klagenden Partei angehörende Rechtsanwalt Dr. ***** ***** M***** bei einem vom Erstbeklagten mit einem bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW verschuldeten Unfall getötet. Er hinterließ einen am 28. 10. 1996 geborenen Sohn. Die klagende Partei bezahlt seit September 1997 auf der Grundlage der Satzung der "Versorgungseinrichtung der ***** Rechtsanwaltskammer" eine Waisenrente von S 8.312,-- pro Monat, 14mal jä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte von den Beklagten Zahlung von S 105.883,18 sA und brachte vor, eine bei ihr beschäftigte Hausbesorgerin sei als Radfahrerin aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Erstbeklagten zu Sturz gekommen und dabei erheblich verletzt worden. Dies habe bewirkt, daß sich die Hausbesorgerin vom 29. 8. 1995 bis 11. 2. 1996 im Krankenstand befunden habe und die ihr obliegenden Hausbesorgertätigkeiten nicht habe verrichten können. Mit dem Arbeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 2. 3. 1994 stieß der Erstbeklagte mit einem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Fahrzeug Dkfm Peter R***** als Fußgänger nieder und verletzte ihn schwer; das Alleinverschulden an diesem Unfall trifft den Erstbeklagten. Die Klägerin als Dienstgeberin des Dkfm Peter R***** bringt vor, auf Grund des mit ihrem Arbeitnehmer abgeschlossenen Dienstvertrages zur Lohnfortzahlung für die Zeit seines unfallbedingten Krankenstandes verpflichtet gewesen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 27.1.1993 wurde eine am 28.8.1952 geborene, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur klagenden Partei stehende Krankenschwester bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Das Alleinverschulden an diesem Unfall trifft den Erstbeklagten, der von ihm gelenkte und gehaltene PKW war bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversichert. Die klagende Partei begehrt von den Beklagten die Zahlung von S 910.015,06 sA und die Feststellung, daß sie ihr ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende GmbH begehrte vom beklagten Verband in ihrer am 1.12.1995 eingebrachten Klage den während der 24-tägigen Arbeitsunfähigkeit ihres Angestellten (und Geschäftsführers) fortgezahlten Lohn in der Höhe von S 66.201.80 sA, den sie am 1.12.1992 an diesen ausbezahlt habe. Der Angestellte war am 6.11.1992 bei einem Verkehrsunfall aus dem alleinigen Verschulden des Unfallsgegners, für dessen Fahrzeug die beklagte Partei Versicherungsschutz gewährt, verletzt word... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am ***** geborene Sohn des Klägers wurde während des Geburtsvorgangs aufgrund eines zu spät durchgeführten Kaiserschnitts zerebral geschädigt. Diese Hirnschädigung äußert sich in einer Bewegungsstörung der gesamten Muskulatur sowie einer Beeinträchtigung der Bewegungskoordination. Zusätzlich besteht eine schwere geistige Behinderung, derentwegen das Kind kaum schulbildungsfähig, wohl aber in sozialer Hinsicht beeinflußbar und trainierbar ist. Das Kind beda... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Dienstgeberin ihres Mitarbeiters Gerhard R*****, der am 1.7.1994 bei einem von der Erstbeklagten verschuldeten Verkehrsunfall verletzt wurde. Die zweitbeklagte Partei ist Haftpflichtversicherer der Erstbeklagten. Die klagende Partei bezahlte ihrem Dienstnehmer für die Zeit seines Krankenstandes insgesamt S 56.996,- als Lohn fort und hatte dazu noch S 9.880,60 an Dienstgeberanteilen zur Sozialversicherung und S 2.551,32 an Beiträgen... mehr lesen...
Begründung: Am 26.5.1992 verschuldete ein Versicherungsnehmer der beklagten Partei einen Verkehrsunfall bei dem Christoph B*****, der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur klagenden Partei steht, verletzt wurde. Die klagende Partei brachte vor, sie habe an Christoph B***** in der Zeit des Krankenstandes vom 26.5.1992 bis 20.9.1992 Gehaltszahlungen in der Höhe des Klagsbetrages geleistet. Da die klagende Partei zur Lohnfortzahlung verpflichtet sei, begehre sie ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Mitarbeiterin der klagenden Partei Eva Maria H***** wurde am 8.1.1991 bei einem Verkehrsunfall, den ein Versicherungsnehmer der beklagten Partei schuldhaft herbeigeführt hat, verletzt. Mit der am 30.9.1994 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrt die klagende Partei die Zahlung von S 235.153,90 sA mit der
Begründung: , im Zeitraum vom 1.10.1991 bis 4.4.1992 nicht refundierte Zahlungen aus dem Dienstverhältnis in der Höhe des Klagsbetrages erbracht zu ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der technische Angestellte Alfred G***** wurde am 9.11.1992 bei einem Verkehrsunfall, für dessen Folgen die Beklagten unbestrittenermaßen einzustehen haben, verletzt und war dadurch eine Zeit lang arbeitsunfähig. Die Klägerin, seine Dienstgeberin, begehrte von den Beklagten den Ersatz jener Geldleistungen, die sie an ihren Dienstnehmer bzw für diesen während der Zeit seines Krankenstandes erbracht hat, darunter folgende Lohnnebenkosten: Dienstgeberbeitra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6.6.1975 verschuldete der Erstbeklagte mit seinem bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Pkw einen Verkehrsunfall, bei dem Anton S***** schwer verletzt wurde. Anton S***** erwirkte am 5.3.1976 ein Versäumungsurteil wider die beklagten Parteien, in dem festgestellt wurde, daß die beklagten Parteien für alle künftigen aus dem Unfall vom 6.6.1975 entstehenden Schäden haften und zwar der Erstbeklagte unbeschränkt, die zweitbeklagte Partei bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6.6.1988 kam es zwischen dem vom Erstbeklagten gelenkten und gehaltenen, bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Pkw und dem von der klagenden Partei gehaltenen, von dem bei ihr beschäftigten Kraftfahrer Fritz P***** gelenkten Lkw dadurch zu einem Verkehrsunfall, daß der Erstbeklagte den dem Lkw zukommenden Vorrang mißachtete. Bei diesem Unfall wurde Fritz P***** schwer verletzt. Die klagende Partei hatte vom Unfallstag bis einschließlich ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia2 AngG §8 I BEinstG §7 PG 1965 §14 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 8 heute AngG Art. 1 § 8 gültig ab 01.09.2019 zuletzt ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von den Beklagten Zahlung von S 121.340,83 und brachte vor, seit 1.1.1988 sei Josef Z***** bei ihm als Angestellter mit einem monatlichen Bruttogehalt von S 28.000 (vierzehnmal jährlich) beschäftigt. Am 23.5.1989 habe der Erstbeklagte mit seinem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten LKW Josef Z***** als Fußgänger verletzt. Der Erstbeklagte sei alkoholisiert und nicht im Besitz einer Lenkerberechtigung gewesen. Er sei mit überhöhter Ges... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z2 E2 AngG §27 E4 BEinstG §3 Abs1 BEinstG §6 Abs1 BEinstG §7 BEinstG §8 BEinstG §15 AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975 AngG Art. 1 § 27 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 25.März 1937 geborene Kläger ist seit 16.Mai 1969 bei der Beklagten als Außendienstmitarbeiter beschäftigt. Auf Grund eines Bescheides des Landesinvalidenamtes vom 30.Juli 1976 gehört er seit 1. Mai 1976 dem Kreis der begünstigten Behinderten an. Als Folge eines schweren Sturzes mit langandauernder Bewußtlosigkeit beträgt die Minderung seiner Erwerbsfähigkeit 50 %. Er bezog zuletzt ein Fixum von S 2.500 und eine durchschnittliche monatliche Provisio... mehr lesen...