Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist ein Finanzamt für bestimmte Wiener Gemeindebezirke, bei dem er als Betriebsprüfer tätig ist. Mitte April wurde der Beschwerdeführer zur Zentralbehindertenvertrauensperson (ZBVP) für die Bediensteten der Finanzverwaltung aller Dienststellen im Ressortbereich der belangten Behörde gewählt. Bereits mit Schreiben vom 12. Juli 1996 stellte der Beschwerdeführer bei der bela... mehr lesen...
                    
                    Index:        63/07 Personalvertretung68/01 Behinderteneinstellung               
Norm:        BEinstG §22a Abs11 idF 1992/313;BEinstG §22a Abs7;BEinstG §22b;PVG 1967 §29 Abs1 idF 1994/550;               Beachte       Miterledigung (miterledigt  bzw  zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/12/0022                                       
Rechtssatz:          Die in § 22a Abs 7 letzter Satz bzw Abs 11 iVm § 22b BEinstG geregelte BEISTANDSPFLICHT der Personalvertretungs-Organe (in der Regel DA...                    mehr lesen...