Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist ein Finanzamt für bestimmte Wiener Gemeindebezirke, bei dem er als Betriebsprüfer tätig ist. Mitte April wurde der Beschwerdeführer zur Zentralbehindertenvertrauensperson (ZBVP) für die Bediensteten der Finanzverwaltung aller Dienststellen im Ressortbereich der belangten Behörde gewählt. Bereits mit Schreiben vom 12. Juli 1996 stellte der Beschwerdeführer bei der bela... mehr lesen...
                    
                    Index:        63/07 Personalvertretung68/01 Behinderteneinstellung               
Norm:        BEinstG §22a Abs10;BEinstG §22b;PVG 1967 §25;               Beachte       Miterledigung (miterledigt  bzw  zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/12/0022                                       
Rechtssatz:          Aus § 22b BEinstG iVm § 22a Abs 10 BEinstG ergibt sich, dass für die Behindertenvertrauenspersonen einschließlich der Zentralbehindertenvertrauensperson jene Bestimmungen gelten, die d...                    mehr lesen...