Begründung: Der Kläger ist seit 1. 5. 1991 als Vertragsbediensteter beim Land Oberösterreich tätig, seine Dienststelle ist die Bezirkshauptmannschaft *****. Seit 17. 1. 1985 gehört der Kläger dem Kreis der begünstigten Behinderten an; die Minderung seiner Erwerbsfähigkeit beträgt 70 %. Dies war der beklagten Partei bei Aufnahme des Klägers bekannt. Am 23. 11. 1998 wurde der Kläger zur Behindertenvertrauensperson bei der Bezirkshauptmannschaft ***** gewählt, wobei er diese Funktion... mehr lesen...
                    
                    Norm:        ArbVG §120BEinstG §22a Abs10                               
Rechtssatz:          Die Behindertenvertrauensperson im Sinne des § 22 a Abs 10 BEinstG ist ebenfalls vom Sonderrechtsschutz der §§ 120 ff ArbVG umfaßt. (§ 48 ASGG).                     Entscheidungstexte                                  9 ObA   168/89       Entscheidungstext  OGH  13.09.1989  9 ObA   168/89                                             9 ObA   45/04i       Entscheidungstext  OGH  15.09.2004  9 ObA   45/...                    mehr lesen...                
                    
                    Entscheidungsgründe:                   Rechtliche Beurteilung         Das Berufungsgericht hat die allein entscheidende Frage, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers mit allen Rechten und Pflichten auf die Erstbeklagte übergegangen ist, zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der 
Begründung:  der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist zu bemerken, daß es entgegen den Ausführungen der Revisionswerberin ständiger Judikatur und überwiegender Leh...                    mehr lesen...