Begründung: Der Kläger ist seit 1. 5. 1991 als Vertragsbediensteter beim Land Oberösterreich tätig, seine Dienststelle ist die Bezirkshauptmannschaft *****. Seit 17. 1. 1985 gehört der Kläger dem Kreis der begünstigten Behinderten an; die Minderung seiner Erwerbsfähigkeit beträgt 70 %. Dies war der beklagten Partei bei Aufnahme des Klägers bekannt. Am 23. 11. 1998 wurde der Kläger zur Behindertenvertrauensperson bei der Bezirkshauptmannschaft ***** gewählt, wobei er diese Funktion... mehr lesen...
Norm: ArbVG §120 BEinstG §22a Abs10 ArbVG § 120 heute ArbVG § 120 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986 BEinstG Art. 2 § 22a heute BEinstG Art. 2 § 22a gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die allein entscheidende Frage, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers mit allen Rechten und Pflichten auf die Erstbeklagte übergegangen ist, zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die allein entscheidende Frage, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers mit allen Rechten und P... mehr lesen...