Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Schramm sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Krüger (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Peter Schleinbach (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei M*****, vertreten durch Dr. Thomas Krankl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Part... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 2. 5. 2002 bei der Beklagten beschäftigt. Mit Schreiben der Beklagten vom 15. 1. 2007, das der Klägerin am 16. 1. 2007 zuging, wurde das Arbeitsverhältnis zum 9. 2. 2007 aufgekündigt. Am 18. 1. 2007 beantragte die Klägerin beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt) die Feststellung, dass sie dem Kreis der begünstigten Behinderten angehöre. Mit Bescheid vom 26. 2. 2007, der der Klägerin am 2. 3. 2007 zugestellt wur... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter des Beklagten lebt seit Mai 2003 in einem Pflegeheim. Da sie die Aufenthalts- und Pflegekosten nicht zur Gänze selbst zahlen kann, bezieht sie Sozialhilfe vom klagenden Land Tirol. Die monatlichen Leistungen betrugen zunächst 1.135,40 EUR, seit Anfang 2004 werden monatlich 1.445,94 EUR gewährt. Der Beklagte ist Pensionist. Seine Pension betrug im Jahr 2003 netto 1.531,74 EUR, im Jahr 2004 netto 1.516,01 EUR, im Jahr 2005 netto 1.541,66 EUR und im Jahr 2006 n... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Andrea Komar und Dr. Lukas Stärker als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei A*****, vertreten durch Grießer Gerlach Gahleitner, Rechtsanwälte in Wien, wider die be... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Helmut Szongott und Herbert Bernold als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dr. Felicitas U*****, Ärztin, *****, vertreten durch Dr. Harald Bisanz, Rechtsanwalt in Wien, geg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 22. 12. 1951 geborene Kläger hat in der Zeit vom 27. Mai bis 27. Juni 1970 im Gebiet der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien, Republik Bosnien-Herzegovina, die Abschlussprüfung im Lehrberuf "Zimmerer" erfolgreich abgelegt. Mit Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 1. 9. 1998, GZ 34.082/177-III/A/3/98, wurde ausgesprochen, dass diese Abschlussprüfung gemäß § 27a BAG mit der österreichischen Lehrabschl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage, ob das Dienstverhältnis der Klägerin mangels Vorliegens eines Entlassungsgrundes und mangels einer - im Hinblick auf die Behinderteneigenschaft der Klägerin erforderlichen - Zustimmung des Behindertenausschusses im Sinne des § 8 Abs 2 BEinstG ungekündigt aufrecht ist, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der ange... mehr lesen...
Norm: BEinstG §14 Abs2 BEinstG Art. 2 § 14 heute BEinstG Art. 2 § 14 gültig ab 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2024 BEinstG Art. 2 § 14 gültig von 31.07.2016 bis 18.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2024 BEinstG Art. 2 ... mehr lesen...
Norm: AVG allg BAG §27a Abs2 BEinstG §14 Abs2MRK Art6 Abs1 II5a5 ZPO §190 C1 BAG § 27a heute BAG § 27a gültig ab 01.07.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2010 BAG § 27a gültig von 01.07.1993 bis 30.06.2010 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 23/1993 ... mehr lesen...
Norm: BEinstG §14 Abs2MRK Art6 Abs1 II1a BEinstG Art. 2 § 14 heute BEinstG Art. 2 § 14 gültig ab 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2024 BEinstG Art. 2 § 14 gültig von 31.07.2016 bis 18.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2024 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 6.11.1947 geborene Kläger, der gemäß Bescheid des Landesinvalidenamtes für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 12.11.1993 ab 14.10.1993 mit einem Behinderungsgrad von 50 % dem Kreis der begünstigten Behinderten angehört, wurde vom Dienstgeber mit Schreiben vom 5.11.1993 zum 15.2.1994 gekündigt. Der Antrag der Beklagten auf nachträgliche Zustimmung zur Kündigung oder auf Zustimmung zur einer in Zukunft auszusprechenden Kündigung wurde mit Besch... mehr lesen...
Norm: BEinstG §8 Abs2 BEinstG §14 Abs2 BEinstG Art. 2 § 8 heute BEinstG Art. 2 § 8 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 78/2021 BEinstG Art. 2 § 8 gültig von 01.01.2011 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Was die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils betrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Was die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils betrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 11. 1. 1981 als Fotographin, und zwar als Abteilungsleiterin für das "S***-W***-LABOR", bei der beklagten Partei in deren Botschaft in Wien angestellt. Der Dienstvertrag wurde in der amerikanischen Botschaft in Wien abgeschlossen. Die Vorgespräche führte der spätere Vorgesetzte Hans N***, Vorsteher des fotographischen Dienstes. Die Klägerin hatte während ihrer ganzen Tätigkeitszeit ihren Wohnsitz in Wien und arbeitete ausschließlich dort.... mehr lesen...