Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine selbständig erwerbstätige Rechtsanwältin, unterliegt nicht der gesetzlichen Sozialversicherung, sondern ist seit 1. 3. 2006 aufgrund eines „opting-out“ bei der U***** AG krankenversichert. Dabei handelt es sich um eine Gruppenkrankenversicherung für Rechtsanwälte, die ihre Grundlage in der Satzung der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer für Oberösterreich hat. § 1 dieser Satzung lautet wie folgt: „Verpflichtende Krankenversicherung ... mehr lesen...
Norm: KBGG idF BGBl I 2002/20 §6 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Bezug einer Krankengeldhilfe nach § 26 der Satzung der Wohlfahrtskasse der Ärztekammer für Oberösterreich führt zu einem Ruhen des Anspruches auf Kinderbetreuungsgeld. Entscheidungstexte 10 ObS 34/07h Entscheidungstext OGH 17.04.2007 10 ObS 34/07h 10 ObS 72/11b Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: KBGG idF BGBl I 2002/20 §6 Abs1 letzter Satz
Rechtssatz: Diese Ausnahme vom Ruhen des Anspruches auf Kinderbetreuungsgeld bezieht sich nur auf Wochengeldansprüche vor der Geburt eines (weiteren) Kindes. Entscheidungstexte 10 ObS 9/07g Entscheidungstext OGH 30.01.2007 10 ObS 9/07g European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...