Norm: KBGG §5 Abs2
Rechtssatz: Der bloße Wechsel zwischen leiblicher Mutter und Pflegevater führt noch zu keiner Verlängerung der Anspruchsdauer des Kinderbetreuungsgeldes im Sinn des § 5 Abs 2 KBGG bis zur Vollendung des 36.Lebensmonates des Kindes. Gegen dieses Ergebnis bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Entscheidungstexte 10 ObS 99/06s Entscheidungstext OGH 27.06.... mehr lesen...