Entscheidungen zu § 59 Abs. 1 ZaDiG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Beschluss 2015/11/3 W158 2116194-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: die belangte Behörde) hat der Antragstellerin (in Folge: AS) mit Bescheid vom 25.08.2015, GZ XXXX, zugestellt am 26.08.2015, aufgefordert, binnen 6 Wochen nach Zustellung des Bescheides, die unerlaubte gewerbliche Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften österreichischer Kunden sowie die unerl... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 03.11.2015

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