Entscheidungsgründe: Verfahrensgegenständlich ist die Frage, ob die Beschwerdeführerin (in Folge kurz "BF") ein datenschutzrechtliches Auskunftsbegehren der mitbeteiligten Partei, das auf bestimmte Buchungszeilen eines Girokontos eingeschränkt war und gestellt wurde, um Kosten für die Übermittlung von Duplikaten von Kontoauszügen zu vermeiden, zu Recht unter Verweis auf die Möglichkeit, Duplikate von Kontoauszügen kostenpflichtig zu erhalten, nicht erfüllt hat. I. Verfahrensgang:... mehr lesen...