Entscheidungen zu § 31 Abs. 2 ZaDiG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 2014/7/24 1Ob105/14v

Norm: ABGB §879 Abs3 EKSchG §6 Abs3ZaDiG §31 Abs2ZaDiG §31 Abs4
Rechtssatz: Dass die Zustellung der Kontoauszüge rechtswirksam durch die Benachrichtigung über die Verfügbarkeit des Kontoauszugs an die zuletzt bekannt gegebene E?Mail?Adresse (bei Nichtvorhandensein per Post an die zuletzt bekannt gegebene Adresse) erfolgt, entspricht der Bestimmung des § 31 Abs 4 ZaDiG. Dass dem Kunden der Kontoauszug zur Verfügung steht, ist die vereinbarte For... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.07.2014

Entscheidungen 1-1 von 1

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten