IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Mandl über die Beschwerde des Herrn H. K. gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien, Magistratsabteilung 35 - Einwanderung, Staatsbürgerschaft - Referat Erstanträge & Grunderwerb, vom 8.4.2015, Zahl MA35-9/2746586-08, mit welchem gemäß § 43 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) der Zweckänderungsantrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für den Zweck „Niederlassungsbewilligung“ ... mehr lesen...