Begründung: Die Klägerinnen waren im Moorbadebetrieb der Beklagten beschäftigt und wurden beide am 23. Juli 1987 zum 31. Juli 1987 gekündigt. Mit der vorliegenden Klage begehrt die Erstklägerin eine Kündigungsentschädigung von 1.527,27 S, eine Urlaubsentschädigung für 30 Werktage von 6.461,53 S sowie eine Abfertigung in Höhe von vier Monatsentgelten im Betrag von 22.400 S. Die Zweitklägerin verlangt von der Beklagten eine Kündigungsentschädigung von 2.863,63 S, eine Urlaubsentschä... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IDAuslBG §7 Abs2
Rechtssatz: Die Stilllegung des Betriebs in der "toten Saison" rechtfertigt in der Regel die Aneinanderreihung einzelner auf bestimmte Zeit abgeschlossener Arbeitsverträge. Entscheidungstexte 9 ObA 268/88 Entscheidungstext OGH 15.03.1989 9 ObA 268/88 Veröff: SZ 62/46 = WBl 1989,376 8 ObA 58/98g Ents... mehr lesen...