Entscheidungen zu § 32a Abs. 2 AuslBG

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE UVS Steiermark 2006/04/20 33.15-27/2005

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: Sie haben es laut Strafantrag der Zollverwaltung Graz vom 19.8.2005 als handelsrechtlicher Geschäftsführer der S G GmbH mit dem Sitz in G, S, und somit als zur Vertretung nach außen berufenen Organ des Arbeitgebers zu verantworten, dass die polnische Staatsangehörige M H S, in der Zeit vom 16.4.2005 bis 30.4.2005 als Köchin beschäftigt wurde, obwohl für diese Ausländerin weder eine Be... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 20.04.2006

RS UVS Steiermark 2006/04/20 33.15-27/2005

Rechtssatz: Korrespondierend zur neuen Bestimmung des § 32a AuslBG (Übergangsbestimmungen zur EU-Erweiterung) wurde mit § 28 Abs 1 Z 6 AuslBG eine eigene Strafnorm geschaffen. So begeht gemäß § 28 Abs 1 Z 6 AuslBG eine Verwaltungsübertretung, wer entgegen dem § 32a Abs 4 einen EU-Bürger, dessen Ehegatten oder Kind ohne Bestätigung gemäß § 32a Abs 2 oder 3 (über das Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt) beschäftigt. Dieser neue Übertretungstatbestand ist eine andere Tat als die Beschäftigung e... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 20.04.2006

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