Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Schlömmer über die Beschwerde des D P, F, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Bernhard Graf, Feldkirch, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft F vom 05.11.2015, Zl X-9-2015/31863, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde keine Folge gegeben und das angefochtene Straferkenntnis bestätigt. Gemäß Paragrap... mehr lesen...