Entscheidungen zu § 3 Abs. 2 AuslBG

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RS UVS Steiermark 1995/01/27 303.11-15/94

Rechtssatz: Die, die Verfolgungsverjährung ausschließende Wirkung der Ladung des Beschuldigten im Sinne des § 32 Abs 2 VStG tritt ein, sofern sie die Sphäre der Behörde verlassen hat (ständige Rechtsprechung). Im vorliegenden Fall enthielt das Konzept eines Ladungsbescheides den Vermerk -abgesendet am 01.09.1993-, während sich aus dem Rückschein des RSa-Briefes ergab, daß der Ladungsbescheid erst am 13.09.1993 beim Postamt abgestempelt und am 15.09.1993 von der Partei persönlich übernommen... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 27.01.1995

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