IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Rainer Scheffenacker über die Beschwerde von Herrn AB AA, geb. AC, LL gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 03.07.2017, Zahl XXX/2017/003, zu Recht e r k a n n t : I. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben und das angefochtene Straferkenntnis behoben. Das Verwaltungsstrafverfahren wird gemäß § 45 Abs 1 Z 1 VStG eingestellt. II. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 03.07.2018 Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AuslBG §3
Rechtssatz: Anzumerken ist, dass der durch die „Permanent Residence Card of a Family Member of Union Citizen“ bloßen Dokumentation einschlägiger Aufenthaltstitel bzw Aufenthaltsrechte (etwa allenfalls eines Aufenthaltstitels "Familienangehöriger" oder "Daueraufenthalt-EU") von vorneherein lediglich ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch die Richterin Dr. Edeltraud Stadlhofer über die Beschwerden des Herrn Ing. AB AA (Erstbeschwerdeführer), AF-Straße, AE, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 04.04. 2017, Zahl 30406-369/7129-2017, und des Herrn Mag. BN BM (Zweitbeschwerdeführer), EE-Weg, CC, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 04.04.2017, Zahl 30406-369/7127-2017, be... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Walter Oberascher über die Beschwerde von Herrn Z. E. (vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Mag. G.H.) gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 23.11.2015, Zahl 30308-369/66216-2015, durch den Richter Mag. Peter Mottl über die Beschwerde von Herrn Z. E. (vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Mag. G.H.) gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Sal... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Walter Oberascher über die Beschwerde von Frau N. M., O. 11/4, 5020 Salzburg, vertreten durch die Rechtsanwälte P., Q. Hauptstraße 1/2, 1030 Wien, gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 1.10.2015, Zahl 01/06/58888/2015/002, z u R e c h t e r k a n n t : I. römisch eins. Gemäß §§ 38 und 50 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben, das angef... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Walter Oberascher über die als Beschwerden zu wertenden Berufungen von Frau Y. A., C., B., vertreten durch Rechtsanwälte D., gegen die Straferkenntnisse des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 28.6.2013, Zahl 01/06/ 39653/2013/003, (zu Zahl LVwG-7/110/-2014) und vom 1.7.2013, Zahl 01/06/39648/ 2013/003, (zu Zahl LVwG-7/111/-2014) nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verha... mehr lesen...