Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, das nach dem Probemonat auf unbestimmte Zeit fortgesetzte Arbeitsverhältnis der Klägerin, habe nach Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft ohne Zustimmung des Gerichtes nicht rechtswirksam zum 15.9.1994 gekündigt werden können, ist zutreffend (§ 48 ASGG). Die
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Norm: AuslBG §1 Abs2 litl AuslBG §3 Abs7 AuslBG § 1 heute AuslBG § 1 gültig ab 21.04.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 43/2023 AuslBG § 1 gültig von 01.05.2021 bis 20.04.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 54/2021 AuslBG § 1 gültig von 01... mehr lesen...