Entscheidungsgründe: Am 21.3.1991 schlossen die Klägerin als Auftragnehmerin und die U*****gesellschaft mbH, deren Rechtsnachfolgerin die Beklagte als Bestellerin ist, einen "Werkvertrag" über die Herstellung von Eisenkonstruktionen im Betrieb der Beklagten. Beiden Teilen war bekannt, daß die Arbeiten von ungarischen Arbeitskräften auf Grund eines Joint Venture-Vertrages der Klägerin mit einem ungarischen Unternehmen geleistet werden sollten. Unter Punkt 6) dieses Vertrages wurd... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 BIImABGB §879 Abs1 BIIoAuslBG §3AuslBG §28 Abs1 Z1 litaVStG §5
Rechtssatz: Eine vor einer Verwaltungsübertretung getroffene Vereinbarung der Übernahme der Kosten eines allfälligen Verwaltungsstrafverfahrens ist jedenfalls dann nicht nichtig, wenn die spätere Verwaltungsübertretung nur fahrlässig begangen wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 2400/96d Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 BIImABGB §879 Abs1 BIIoAuslBG §3AuslBG §28 Abs1 Z1 litaVStG §5
Rechtssatz: Eine vor einer Verwaltungsübertretung getroffene Vereinbarung der Übernahme der Kosten eines allfälligen Verwaltungsstrafverfahrens ist jedenfalls dann nicht nichtig, wenn die spätere Verwaltungsübertretung nur fahrlässig begangen wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 2400/96d Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...