Begründung: Verfahrensgang: Verfahren vor der Gebietskrankenkassen Mit Bescheid vom 12.05.2014, Zahl: XXXX, schrieb die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden SGKK) der beschwerdeführenden Partei gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 1.300,00 vor, weil anlässlich einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörden des Bundes nach den Bestimmungen des ASVG am 22.11.2013 festgestellt worden sei, dass sie hinsichtlich der Beschäft... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 24.03.2011 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "SGKK") gegen die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX, wegen Verstoß gegen die sozialversicherungsrechtliche Meldepflicht iSd §§ 33 und 35 ASVG gem. § 113 Abs 1 Z 1 ASVG iVm § 113 Abs 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von Euro 1.300,-- vorgeschrieben. 1. Mit im Einl... mehr lesen...