Entscheidungen zu § 27 AuslBG

Unabhängige Verwaltungssenate

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

TE UVS Niederösterreich 1993/03/29 Senat-WB-92-040

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 20.2.1992, Zl 3-    -91, wurde Herr Ing E F gemäß §28 Abs1 AuslBG mit einer Geldstrafe von S 7.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 168 Stunden) bestraft. Im Schuldspruch dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte es als gemäß §9 VStG zur Vertretung nach außen Berufener (Geschäftsführer) der Firma Dr E F GesmbH mit dem Sitz in **** E, *******gasse 5, zu verantworten hat, daß vom 1.2.1991 b... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 29.03.1993

Entscheidungen 1-1 von 1

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten