1. Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet wie folgt: „Sie haben nachstehende Verwaltungsübertretung(en) begangen: Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma H B GmbH in B, Mstraße, unterlassen, als Unternehmen, welches die Erbringung einer Leistung an ein anderes Unternehmen (an die Firma "L E UG", D-G-H, Bberg") ganz oder teilweise weitergibt, das beauftragte Unternehmen vor Beginn der Beschäftigung aufzufordern, binnen einer Woche die nac... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Tatbildumschreibung, welcher eine Bestrafung nach § 28 Abs 6 Z 2 AuslBG zugrunde liegt, muss auch jene Tatbildmerkmale enthalten, die bei einer Bestrafung nach § 28 Abs 1 Z 1 AuslBG erforderlich sind. Zuletzt aktualisiert am 27.02.2013 mehr lesen...