Entscheidungen zu § 21 AuslBG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 241-243 von 243

RS Vwgh 1986/12/17 86/09/0183

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §19 Abs1;AuslBG §20 Abs3;AuslBG §21;AuslBG §3;AuslBG §4;AVG §8;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Das Recht zur Antragstellung und die uneingeschränkte Parteistellung im Verfahren über die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung kommt nur dem Arbeitgeber zu; dem Ausländer kommt iSd § 21 AuslBG ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1986

RS Vwgh 1986/12/17 86/09/0183

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §19 Abs1;AuslBG §20 Abs3;AuslBG §21;AuslBG §3;AuslBG §4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Arbeitnehmer ist zur Erhebung der VwGH-Beschwerde gegen den auf Grund des Antrages bzw. der Berufung des Arbeitgebers erlassenen abweisenden Bescheid über eine Beschäftigungsbewilligung nicht berechtigt. (Hinweis auf B 4.7.1984,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1986

RS Vwgh 1986/9/10 85/09/0227

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §19 Abs1;AuslBG §21;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Das Recht zur Antragstellung und die uneingeschränkte Parteistellung im Verfahren über die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung kommt nur dem Arbeitgeber zu. Der Ausländer hat im Sinne des § 21 lediglich beschränkte Parteistellung. Wenn die Ablehnung der Beschäftigungsbewill... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.09.1986

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