Begründung: 1. Verfahrensgang: Im Zuge des Antrages des Beschwerdeführers (BF) an das Amt der Wiener Landesregierung auf Ausstellung einer Rot-Weiß-Rot-Karte-Plus gemäß § 41a Abs 1 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) wurde vom AMS Eisenstadt mit einem Bescheid vom 12.03.2015 festgestellt, dass die Beschäftigung des BF als Schlüsselkraft im erforderlichen Ausmaß nicht vorliege. Begründend führte die belangte Behörde aus, nach den Daten des Hauptverbandes der österreichisch... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: Im Zuge des Antrages des Beschwerdeführers (BF) an das Amt der Wiener Landesregierung auf Ausstellung einer Rot-Weiß-Rot-Karte-Plus gemäß § 41a Abs. 1 Niederlassung- und Aufenthaltsgesetz (NAG) wurde vom AMS Wien Esteplatz mit dem angefochtenen Bescheid vom 23.10.2014 festgestellt, dass die Beschäftigung des BF als Schlüsselkraft im erforderlichen Ausmaß nicht vorliege. Begründend führte die belangte Behörde aus, nach den Daten des Hauptverbandes de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 13.05.2014 stellte das Land Wien/MA 35 eine Anfrage gemäß § 41a Abs. 1 NAG iVm § 20e Abs. 1 Z 2 AuslBG (Rot-Weiß-Rot Karte) an das Arbeitsmarktservice. Grund der Anfrage war das Ersuchen um nachträgliche Überprüfung der vom Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden AMS) positiven Begutachtung des Antrages von Herrn XXXX (BF) als "Fachkraft im Mangelberuf". 1. Mit Schreiben vom 13.05.2014 ste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 23.01.2014 stellte der Beschwerdeführer beim Amt der XXXX Landesregierung, Magistratsabteilung XXXX als zuständige Behörde einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels Rot-Weiß-Rot-Karte plus gem. § 41 a Abs. 1 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). 1. Am 23.01.2014 stellte der Beschwerdeführer beim Amt der römisch 40 Landesregierung, Magistratsabteilung römisch 40 als zuständige Behörde ein... mehr lesen...