Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein ukrainischer Staatsangehöriger, wurde am XXXX 2019 bei einer Kontrolle nach § 120 Abs. 1a Fremdenpolizeigesetz (FPG) iVm. §§ 31 Abs. 1a, 31 Abs. 1 FPG durch die Fremdenpolizei/Finanzpolizei festgenommen. 2. Am 18.10.2019 erfolgte eine Beschuldigteneinvernahme des Beschwerdeführers. Dabei gab der Beschwerdeführer zusammengefasst an, dass er am XXXX in den Schengenraum und am 16. oder 17.09.2019 nach Österreich ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: : I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am 18.10.2019 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) zur in Aussicht genommenen Erlassung einer Rückkehrentscheidung und eines Einreiseverbotes einvernommen. 2. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl Regionaldirektion Wien, wurde dem BF ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht ert... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am 18.10.2019 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) zur in Aussicht genommenen Erlassung einer Rückkehrentscheidung und eines Einreiseverbotes einvernommen. 2. Mit dem oben im Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl Regionaldirektion Wien, wurde dem BF ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Nigerias, stellte am 23.02.2012 einen Antrag auf internationalen Schutz und gab als Namen XXXX an, er sei am XXXX geboren. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Nigerias, stellte am 23.02.2012 einen Antrag auf internationalen Schutz und gab als Namen römisch 40 an, er sei am römisch 40 geboren. Im Rahmen der Erstbefragung am selben Tag gab der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinanzgerichtes ist durch das VwGVG, BGBl. I 2013/33 i.d.F. BGBl. I 2013/122, geregelt (§ 1 leg.cit.). Gemäß § 58 Abs. 2 VwGVG bleiben entgegenstehende Bestimmungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bereits kundgemacht wurden, in Kraft. Das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang und Feststellungen 1.1. Die mitbeteiligte GXXXX KXXXX. mit Firmensitz in Slowenien (im Folgenden die mitbeteiligte Auftragnehmerin) meldete am 13.01.2016 und 15.01.2016 der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung (ZKO) die Entsendung von 7 Staatsangehörigen von Bosnien und Herzegowina, darunter auch des MXXXX RXXXX, geb. XXXX, in Folge mitbeteiligter Dienstnehmer, für die be... mehr lesen...