Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch die Richterin Mag. xxx I. römisch eins. über die Beschwerde des xxx, geboren am xxx, xxx, xxx, vertreten durch xxx Rechtsanwälte, xxx, xxx, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 01.09.2020, Zahl: xxx, wegen Verwaltungsübertretungen gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 28 Abs. 1 lit. a AuslBG, nach Durchführung einer fortgesetzten öffentlichen mündlichen Beschwerdeverhandlung gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrens... mehr lesen...