Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Die Beschwerdeführerin ist Staatsangehörige der Russischen Föderation. Am 18.11.2013 stellte sie bei der Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Innsbruck (im Folgenden: belangte Behörde) den Antrag auf Ausstellung einer Arbeitserlaubnis nach § 14a Abs. 1 Z 1 AuslBG. Mit E-Mail vom selben Tag brachte ihr Rechtsvertreter unter Hinweis auf die erteilte Vollmacht ergänzend vor, dass seine Mandantin... mehr lesen...