Entscheidungen zu § 14a Abs. 2 AuslBG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 2002/12/19 99/09/0213

Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark (der belangten Behörde), mit dem der Beschwerdeführer wie folgt bestraft wurde: "Sie haben es als handelsrechtlich Geschäftsführer und daher als gem. § 9 VStG Verantwortlicher der Firma I-Ges.m.b.H. mit Sitz in K, F 38, zu verantworten, dass in der genannten Firma unten stehender Ausländer in der Zeit vom 21. 10. 1996 bis mind. 7.1.1997 be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.2002

TE Vwgh Erkenntnis 1994/9/15 94/09/0140

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten (BH) vom 22. November 1993 wurde der Beschwerdeführer als im Sinne des § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der E Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in M (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.) zu einer Geldstrafe von S 15.000,--, Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage, verurteilt, weil er zu verantworten habe, daß die Ges.m.b.H. in der Zeit vom 26. April 1993 bis zum 8. Juli 1993 den Ausländer K.K. in Salzb... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.09.1994

RS Vwgh 1994/9/15 94/09/0140

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14a Abs1 idF 1990/450;AuslBG §14a Abs2 idF 1990/450;AuslBG §14a Abs3 idF 1990/450;AuslBG §28 Abs1 Z1 idF 1990/450;
Rechtssatz: Eine die Strafbarkeit nach § 28 Abs 1 Z 1 AuslBG ausschließende Arbeitserlaubnis fehlt auch immer dann, wenn der zeitliche oder örtliche Geltungsbereich derselben überschritten wird. Eu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.09.1994

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