Entscheidungsgründe: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: AMS) vom 21.05.2024 wurde der Antrag vom 15.03.2024 an die Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde gemäß § 20d Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslbG) auf Zulassung des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) als Fachkraft gemäß § 12a AuslbG im Unternehmen des in der Sprucheinleitung angeführten Arbeitgebers nach Anhörung des Regionalbeirates gemäß § 12a AuslbG abgewiesen. 1. Mit Bescheid des Arbeits... mehr lesen...