IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag. Bettina Weißgatterer über die Beschwerde des Herrn A A, Adresse, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 02.07.2014, Zl ****, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 2 VStG in Verbindung ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Klaus Dollenz über die Beschwerde von Frau BF, vertreten durch Rechtsanwältin, Adresse., als bestellte Verfahrenshelferin, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom xx.xx.xxxx, Zl ****, aufgrund der öffentlichen mündlichen Verhandlung vom xx.xx.xxxx, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG iVm § 38 VwGVG wird der Beschwerde zu Punkt I. hinsichtlich der Arbeitnehmer 1. Ge... mehr lesen...