Entscheidungen zu § 7i Abs. 2 AVRAG

Landesverwaltungsgericht Tirol

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Lvwg Erkenntnis 2015/5/5 LVwG-2015/18/0895-3

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Alois Huber über die Beschwerde des Finanzamtes I als Finanzpolizei gegen den als Straferkenntnis bezeichneten Bescheid der Bezirkshauptmannschaft L vom 31.10.2014, Zl xxx, Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Alois Huber über die Beschwerde des Finanzamtes römisch eins als Finanzpolizei gegen den als Straferkenntnis bezeichneten Bescheid der Bezirkshauptmannschaft L v... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 05.05.2015

TE Lvwg Erkenntnis 2014/9/16 LVwG-2014/14/0695-4

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Klaus Dollenz über die Beschwerde von Frau BF, vertreten durch Rechtsanwältin, Adresse., als bestellte Verfahrenshelferin, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom xx.xx.xxxx, Zl ****, aufgrund der öffentlichen mündlichen Verhandlung vom xx.xx.xxxx, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG iVm § 38 VwGVG wird der Beschwerde zu Punkt I. hinsichtlich der Arbeitnehmer 1. Ge... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 16.09.2014

TE Lvwg Erkenntnis 2014/8/19 LVwG-2014/28/0319-9, LVwG-2014/28/0320-7

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag. Bettina Weißgatterer über die Beschwerde des Herrn B F, A, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt gegen die Straferkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft C vom xx.xx.xx, Zahl **** (hieramtlich 2014/28/0319), und vom xx.xx.xx, Zahl ***** (hieramtlich 2014/28/0320), nach öffentlich mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde zum Akt 2014/28/0319 als unbe... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 19.08.2014

TE Lvwg Erkenntnis 2014/4/10 LVwG-2014/18/0315-3, LVwG-2014/18/0316-2

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Alois Huber über die Beschwerde des Name1, D-Ort1, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Ort2 vom 28.08.2013 I.)              zu Zahl Zahl1-2012 römisch eins.) zu Zahl Zahl1-2012 II.)              zu Zahl Zahl2-2012 römisch zwei.) zu Zahl Zahl2-2012 nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: 1.              Gemäß § 50 VwGVG wird den ... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 10.04.2014

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