Entscheidungen zu § 7a AVRAG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2003/10/15 2000/08/0003

Mit Bescheid vom 9. April 1999 verpflichtete die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse den Beschwerdeführer zur Zahlung von Sonderbeiträgen in der Höhe von S 70.286,50 (EUR 5.107,92). Begründend führte sie aus, der Beschwerdeführer sei seit 1. Oktober 1990 als Handelsvertreter bei einem Unternehmen mit Sitz in der Schweiz beschäftigt. Er übe diese Tätigkeit in Österreich von seinem Wohnsitz in Linz aus. Ab 1. Jänner 1995 habe der Beschwerdeführer monatlich ein Fixum in der Höhe von S 23.3... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.10.2003

RS Vwgh 2003/10/15 2000/08/0003

Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: AVRAG 1993 §7 Abs1;AVRAG 1993 §7 Abs2;AVRAG 1993 §7 idF 1999/I/120;AVRAG 1993 §7a Z2;
Rechtssatz: Die zwingende Wirkung des § 7 Abs. 1 AVRAG (BGBl. Nr. 459/1993) - wobei der Zweck dieser Regelung nach den Materialien (1077 BlgNR 18. GP) zusammenfassend darin liegt, in Österreich tätigen Arbeitnehmern ausländischer Arbeitgeber jene Entgeltansprüche zu sichern, die ihnen bei ö... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.10.2003

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