Norm: AEUV Lissabon Art267 ArbVG §13 AVRAG §4 EG-RL 2001/23/EG - Betriebsübergangsrichtlinie 32001L0023 Art3 Abs3 ArbVG § 13 heute ArbVG § 13 gültig ab 01.07.1974 AVRAG § 4 heute AVRAG § 4 gültig ab 01.07.1993 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gillinger und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in den verbundenen Arbeitsrechtssachen der klagenden Parteien 1.) Ing. Willibald K*****, Pilot, *****, und 2.) Friedrich F*****, Pilot, *****, vert... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter MR Dr. Richard Warnung und Dr. Klaus Mayr als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Andreas D*****, vertreten durch Dr. Christian Nurschinger, Rechtsanwalt in Wien, wider di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Schreiben vom 27. 10. 1958 ermächtigten der Generaldirektor und der Direktor der Zentralsparkasse der Gemeinde Wien (= Rechtsvorgängerin der Beklagten) die „Vorstände aller Abteilungen und Zweiganstalten", „die ihnen zugeteilten Angestellten nach Erledigung des Tagesgeschäfts von Montag bis Freitag nach 15.20 Uhr und an Samstagen nach 13.30 Uhr vom Dienst freizustellen". In diesem Schreiben gab die Direktion auch ihrer Erwartung Ausdruck, dass sie nicht ge... mehr lesen...
Begründung: Die Kollektivvertragsfähigkeit des Antragstellers und des Antragsgegners ergibt sich aus § 4 Abs 2 ArbVG (zum Antragsteller siehe RIS-Justiz RS0051126; zum Antragsgegner 9 ObA 128/04w; 8 ObA 95/05m). Die Kollektivvertragsfähigkeit des Antragstellers und des Antragsgegners ergibt sich aus Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG (zum Antragsteller siehe RIS-Justiz RS0051126; zum Antragsgegner 9 ObA 128/04w; 8 ObA 95/05m). Dem Antrag - der sich nach dem maßgeblichen Antragsvorbri... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitgeber, der Antragsgegner eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitnehmer, die jeweils gemäß § 4 Abs 2 ArbVG kollektivvertragsfähig sind. Sowohl Antragsteller als auch Antragsgegner sind daher gemäß § 54 Abs 2 ASGG als Parteien legitimiert. Der Antragsteller ist eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitgebe... mehr lesen...
Begründung: Die Kollektivvertragsfähigkeit des Antragstellers, des Erst- und des Zweitantragsgegners ergibt sich aus § 4 Abs 2 ArbVG, jene der Drittantragsgegnerin aus § 4 Abs 1 ArbVG. Da die gesetzliche Interessenvertretung infolge des Abschluss eines Kollektivvertrags durch eine freiwillig Berufsvereinigung hinsichtlich deren Mitglieder nach Maßgabe des § 6 ArbVG die Kollektivvertragsfähigkeit verliert, erachtet der Oberste Gerichtshof in derartigen Fällen die gesetzliche Inter... mehr lesen...
Norm: ArbVG §4 ArbVG §6 ArbVG §8 ArbVG §13 ArbVG §32 AVRAG §4 ArbVG § 4 heute ArbVG § 4 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 6 heute ArbVG § 6 gültig ab 01.07.1974 ... mehr lesen...