Norm: AktG §239. AktG §241AVRAG §3
Rechtssatz: Anders als bei der Gesamtrechtsnachfolge werden beim Formwechsel die Rechtsverhältnisse, wie zum Beispiel aufrechte Arbeitsverhältnisse, als ident fortgesetzt. Entscheidungstexte 2 Ob 105/07s Entscheidungstext OGH 14.06.2007 2 Ob 105/07s Veröff: SZ 2007/97 9 ObA 119/07a Entsc... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3EWG-RL 77/187/EWG Betriebsübergangsrichtlinie 37720187 Art4EG-RL 2001/23/EG - Betriebsübergangsrichtlinie 32001L0023 Art4
Rechtssatz: Der sich aus § 3 AVRAG in Verbindung mit Art 4 der Betriebsübergangsrichtlinie ergebende Kündigungsschutz ist zeitlich nicht befristet. Voraussetzung für den Kündigungsschutz ist ausschließlich, dass die Kündigung wegen des Übergangs erfolgt. Der zeitliche Zusammenhang zu diesem hat nur Indiz-Charak... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187
Rechtssatz: Nach dem Inhaberbegriff der Art 2 lit a und b der Betriebsübergangs-Richtlinie RL 77/187/EWG (jetzt: RL 2001/23/EG) ist "Veräußerer" jede natürliche oder juristische Person, die als Inhaber ausscheidet, und "Erwerber" jede natürliche oder juristische Person, die als Inhaber in den Betrieb eintritt. Der EuGH hat dies dahin konkretisiert, dass "Inhaber" diejenige n... mehr lesen...