Norm: ABGB §879 CIIo2AVRAG §3AVRAG §11EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187
Rechtssatz: § 3 AVRAG enthält zwar keine ausdrückliche Bestimmung über ein Kündigungsverbot; dennoch ist ein Kündigungsverbot über ein Verschlechterungsverbot hinausgehend zur Erreichung des Schutzzieles der Richtlinie geboten. Die nur wegen des Betriebsüberganges erfolgte Kündigung widerstreitet dem Grundsatz des ex lege-Überganges des Arbeitsverhäl... mehr lesen...