Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1965 als Assistent an der Technischen Universität Wien definitiv gestellter Bundesbediensteter (fiktiver Dienstbeginn 1962). Ab 1970 stand er - als Bediensteter des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, zuletzt als dessen Präsident - in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt wurde 1993 ausgegliedert und wird seither im Rahmen der Beklagten weitergeführt. Alleingesellschafterin der Beklagten ist die Rep... mehr lesen...
Begründung: Auf die bei den Vereinigten Bühnen G***** beschäftigten Arbeitnehmer kommen insgesamt vier Kollektivverträge zur Anwendung: Für das technische Bühnenpersonal (Vorstände, Werkstättenpersonal ohne Vorstellungsverpflichtung, Vorstellungspersonal, Publikumsdienst und Hauspersonal) gilt der Kollektivvertrag, welcher zwischen dem Theatererhalterverband Österreichischer Bundesländer und Städte einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Kunst, M... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist gemäß § 4 Abs 2 ArbVG als auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitgeber, die Arbeitgeberin gemäß § 4 Abs 1 ArbVG als gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitgeber kollektivvertragsfähig. Beide Parteien sind daher § 54 Abs 2 ASGG in den dort geregelten besonderen Feststellungsverfahren antragslegitimiert. Der Antragsteller ist gemäß Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG als auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Beru... mehr lesen...
Norm: ArbVG §97 Abs2 AZG §4 Abs8 ArbVG § 97 heute ArbVG § 97 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2024 ArbVG § 97 gültig von 01.04.2021 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2021 ArbVG § 97 gültig von 01.01.201... mehr lesen...