Begründung: Die Klägerin war bei der beklagten Partei seit 2.8.1982, zuletzt als Referentin im Auslandszahlungsverkehr, beschäftigt. Ihr Dienstverhältnis war nach den Dienstbestimmungen der beklagten Partei (DB) pensionsversicherungsfrei und unkündbar. Am 16.11.1992 wurde sie nach "ordnungsgemäßer Verständigung" des Betriebsrats entlassen. Der Betriebsrat stimmte der Entlassung nicht zu. Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin die Feststellung, daß ihr Dienstverhält... mehr lesen...