Entscheidungen zu § 9 Abs. 4 ArbVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1992/5/12 92/08/0002

Mit dem - einem Einspruch der Beschwerdeführerin teilweise stattgebenden - angefochtenen Bescheid verpflichtete die belangte Behörde die Beschwerdeführerin zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen von S 249.339,19 und eines Beitragszuschlages von S 72.552,01. Diesem Bescheid liegt u.a. folgender, für das Beschwerdeverfahren noch wesentliche Sachverhalt zugrunde: Die Beschwerdeführerin ist Betreiberin einer privaten Krankenanstalt und einer damit in Verbindung stehenden Sch... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.05.1992

RS Vwgh 1992/5/12 92/08/0002

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ArbVG §9 Abs1;ArbVG §9 Abs3;ArbVG §9 Abs4;ASVG §44 Abs1;ASVG §49 Abs1;
Rechtssatz: Entfaltet der Arbeitgeber in seinem Betrieb sowohl Betriebstätigkeiten iSd Gewerbescheines als auch andere, die von der GewO nicht erfaßt sind, jedoch ohne daß eine organisatorische Trennung dieser Tätigkeiten zumindest in Betriebsabteilungen vorl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.05.1992

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