Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist Rechtsträgerin einer Sonderkrankenanstalt, in der (unstrittig) 60 Arbeiter beschäftigt sind, auf deren Dienstverhältnis die Dienstordnung C (im Folgenden: DO.C) für die Arbeiter bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs Anwendung findet. Zur Aufrechterhaltung des Betriebs in der SKA ist es notwendig, dass Arbeiter während der wöchentlichen Ruhezeit beschäftigt werden; für eine solche Dienstleistung wird Ersatzruhe gewährt. Die Dien... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 15.10.1977 bis 6.12.1989 bei der Beklagten beschäftigt. Er studierte 1977 technische Chemie, bekam Kontakt zu Brigitte S*****, die kurz zuvor eine Druckerei gekauft hatte und Geschäftsführerin der Beklagten war. Sie fragte ihn, ob er sich mit zwei alten, funktionsfähigen Kameras im Betrieb auskenne. Der Kläger verbrachte daraufhin einen Monat im Betrieb und versuchte mit der vorhandenen Fotoausstattung brauchbare Aufnahmen für die Reproduktionst... mehr lesen...