Begründung: Zum Vorverfahren 8 ObA 52/03k: Zwischen dem Antragsteller und dem Österreichischen Sparkassenverband war zu 8 ObA 52/03k ein Feststellungsverfahren gemäß § 54 Abs 2 ASGG anhängig, das die Pensionsansprüche von ehemaligen Angestellten der B***** AG (B*****) betraf, die zumindest seit 1. 7. 1974 bei dieser bzw deren Rechtsvorgänger in einem definitiven Dienstverhältnis beschäftigt waren und in der Zeit vom 31. 12. 1999 bis 31. 12. 2002 ausgeschieden sind und auf die noc... mehr lesen...
Begründung: Der Kollektivvertrag betreffend die Übergangsversorgung für die als Flugverkehrsleiter verwendeten Bediensteten der Antragsgegnerin (im Folgenden KV) enthält unter anderem folgende Bestimmungen: II. Zweck der Übergangsversorgung römisch zwei. Zweck der Übergangsversorgung .... bezweckt insbesondere auch die Absicherung vor den wirtschaftlichen Folgen eines berufsbedingten vorzeitigen Ausscheidens aus dem Dienst oder eines Verlustes der Befugnis aus medizinisc... mehr lesen...
Begründung: Der Kollektivvertrag vom 1.12.1959 (im folgenden: Pensionsvereinbarung = PV) bestimmt ua folgendes: "§ 1 Die DDSG sichern ihren in die Gehaltsschemata des österreichischen Kollektivvertrages für die Dienstnehmer der Donauschiffahrt eingereihten, in den ständigen Dienst übernommenen Bediensteten nach dem Ausscheiden aus dem gesellschaftlichen Dienst und deren Hinterbliebenen Leistungen nach den folgenden Bestimmungen zu: Diese Leistungen bestehen in einer Pens... mehr lesen...
Begründung: Der genannte RahmenKV vom 15.1.1987 enthält unter anderem folgende Regelungen: "II. Normalarbeitszeit b) Arbeitszeit bei zwei- oder mehrschichtiger Arbeitsweise: (14) Bei mehrschichtiger oder kontinuierlicher Arbeitsweise ist aufgrund einer Betriebsvereinbarung ein Schichtplan zu erstellen. Die Arbeitszeit ist so einzuteilen, daß die gesetzlich gewährleistete Mindestruhezeit eingehalten und im Durchschnitt die wöchentliche Normalarbeitszeit innerhalb eines Sc... mehr lesen...