Begründung: Die Klägerin war ab 2001 bei der Beklagten beschäftigt. Bei der Wahl zum Angestelltenbetriebsrat, der drei Mitglieder hat, wurde sie zum dritten und letzten Ersatzmitglied gewählt. Die Betriebsratsmitglieder und die Ersatzmitglieder vereinbarten nach der Wahl, dass im Falle der Verhinderung eines Mitglieds nicht das entsprechend der Reihung auf dem Wahlvorschlag zur Vertretung berechtigte Ersatzmitglied nachrücken sollte, sondern dass jedem Mitglied ein bestimmtes Ersa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit ihren gegen die erstbeklagte Partei gerichteten Klagen (24 Cga 48 bis 56/91, 59/91 des Erstgerichtes) begehren die Erst- bis Zehntkläger ihre mit Schreiben vom 2.8.1991 ausgesprochenen Kündigungen für unwirksam zu erklären. Da es im Betrieb der erstbeklagten Partei keinen Betriebsrat gegeben habe, sei es ihr Bestreben gewesen, einen solchen zu errichten. Dabei seien sie von der Gewerkschaft Druck und Papier unterstützt worden. In der Betriebsversammlung vo... mehr lesen...
Norm: ArbVG §65 ArbVG §120 Abs4 Z1BRG §18 Abs9 ArbVG § 65 heute ArbVG § 65 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 120 heute ArbVG § 120 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986 ... mehr lesen...