Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gillinger und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in den verbundenen Arbeitsrechtssachen der klagenden Parteien 1.) Ing. Willibald K*****, Pilot, *****, und 2.) Friedrich F*****, Pilot, *****, vert... mehr lesen...
Norm: ArbVG §4ArbVG §6ArbVG §8ArbVG §13ArbVG §32AVRAG §4
Rechtssatz: Der Bankenverband ist für Sparkassen-Aktiengesellschaften, die nach ihrer Geschäftstätigkeit als „Bank" zu klassifizieren sind, kollektivvertragsfähig. Wechselt die Sparkassen-Aktiengesellschaft wirksam vom Sparkassenverband zum Bankenverband, ist daher mit sofortiger Wirkung jener Kollektivvertrag anzuwenden, der sich aus der aktuellen Verbandsmitgliedschaft ergibt. Da der ur... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt unter Berufung auf § 54 Abs. 2 ASGG die aus dem
Spruch: ersichtlichen Feststellungen. Zur
Begründung: ihres Antrages führte sie aus, daß gemäß § 3 Abs. 2 ArbeitsruheG, BGBl. 144/1983, die Wochenendruhe für alle Arbeitnehmer spätestens am Samstag um 13.00 Uhr zu beginnen habe. In § 12 leg cit werde der Bundesminister für Arbeit und Soziales ermächtigt, in bestimmten Fällen durch Verordnung Ausnahmeregelungen zu erlassen. Mit Verordnung vom 18.J... mehr lesen...
Norm: ArbVG §6ArbVG §12
Rechtssatz: Hat eine kollektivvertragsfähige freiwillige Berufsvereinigung einen KollV abgeschlossen, verliert die gesetzliche Interessensvertretung für dessen Geltungsdauer die Kollektivvertragsfähigkeit auch bezüglich der der freiwilligen Berufsvereinigung nicht angehörenden Außenseiter. Entscheidungstexte 9 ObA 502/89 Entscheidungstext OGH 13.09.1989 9 Ob... mehr lesen...