Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Mitglied des beklagten Angestelltenbetriebsrates der S*** Gebietskrankenkasse, der aus vier Mitgliedern der Fraktion Sozialistischer Gewerkschafter, drei Mitgliedern der Namensliste E*** und einem Mitglied der Fraktion Überparteilicher Gewerkschafter besteht. Gegen den Chefarzt der Salzburger Gebietskrankenkasse Univ.Dozent Dr.Walter K*** wurde von der Salzburger Gebietskrankenkasse ein Disziplinarverfahren eingeleitet und eine Strafanzeige bei ... mehr lesen...