Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 20.04.2023 beantragte die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) die Zuerkennung der Kollektivvertragsfähigkeit als Berufsvereinigung der Arbeitnehmer:innen gemäß § 4 Abs. 2 ArbVG beim Bundeseinigungsamt (im Folgenden auch: belangte Behörde). 1. Am 20.04.2023 beantragte die römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdeführerin) die Zuerkennung der Kollektivvertragsfähigkeit als Berufsvereinigung der Arbeitnehme... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde (BEA) den Antrag der Beschwerdeführerin auf Aberkennung der Kollektivvertragsfähigkeit des Österreichischen Rotes Kreuzes (ÖRK) ab. Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben. Mit Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde (BEA) den Antrag der Beschwerdeführerin auf Aberkennung der Kollektivvertragsfähigkeit des Österreichischen ... mehr lesen...