Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 20.04.2023 beantragte die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) die Zuerkennung der Kollektivvertragsfähigkeit als Berufsvereinigung der Arbeitnehmer:innen gemäß § 4 Abs. 2 ArbVG beim Bundeseinigungsamt (im Folgenden auch: belangte Behörde). 1. Am 20.04.2023 beantragte die römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdeführerin) die Zuerkennung der Kollektivvertragsfähigkeit als Berufsvereinigung der Arbeitnehme... mehr lesen...