Norm: ArbVG §48 ArbVG § 48 heute ArbVG § 48 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz:
Es liegt kein Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Betriebsversammlung vor, wenn der Betriebsrat auf einer Betriebsversammlung einen betriebsfremden Referenten ein Kurzreferat zu einem sozi... mehr lesen...