Entscheidungen zu § 39 Abs. 2 ArbVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 1994/4/20 9ObA19/94

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Entscheidung | OGH | 20.04.1994

TE OGH 1989/5/10 9ObA121/89

Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist ein Verein, der die Betreuung und Förderung Behinderter im Land Vorarlberg übernimmt. Sie beschäftigt derzeit ca. 170 Arbeitnehmer. Auch in anderen Bundesländern bestehen gleichartige Vereine, die ebenfalls Arbeitnehmer beschäftigen. 1986 gründeten Betriebsräte mehrerer Lebenshilfevereine eine Arbeitsgemeinschaft, die erst im Anfangsstadium steht und derzeit noch keine eigenen Statuten hat. Diese Arbeitsgemeinschaft (ARGE) hält vierteljährlich... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.05.1989

TE OGH 1987/9/30 9ObA73/87

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 14.Dezember 1983 Mitglied und seit 4. September 1984 Vorsitzender des Angestelltenbetriebsrates der Beklagten, deren Betriebsgegenstand die Branchen Handel mit Büromaschinen, graphisches Gewerbe und wirtschaftliches Werbewesen umfaßt. Der Kläger ist auch Mitglied des Fachgruppenausschusses Büromaschinenhandel in der Gewerkschaft der Privatangestellten. Er nahm an verschiedenen Veranstaltungen von kollektivvertragsfähigen Körperschaften teil... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.09.1987

RS OGH 1987/9/30 9ObA73/87, 9ObA121/89, 9ObA19/94

Norm: ArbVG §38ArbVG §39 Abs2ArbVG §41ArbVG §89 ffArbVG §116
Rechtssatz: Im Rahmen seiner in den §§ 89 ff ArbVG näher umschriebenen Aufgaben obliegt dem Betriebsrat vor allem die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb gegenüber dem Betriebsinhaber; gemäß § 39 Abs 4 ArbVG soll er sich bei Erfüllung dieser betrieblichen Interessenvertretungsaufgaben von der zuständigen kollektivvertragsfähigen Körperschaft beraten lassen. Davon ist... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.09.1987

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