Entscheidungsgründe: Der Kläger war als Vertragsbediensteter bei der beklagten Partei, einer Gemeinde in Tirol, seit 1. 9. 1992 beschäftigt und dort als Jugendbetreuer (Beratung, Betreuung, Beaufsichtigung von Jugendlichen, Durchführung von Jugendveranstaltungen) der Jugendstelle der beklagten Gemeinde mit zuletzt 25 Wochenstunden und einer Jahresarbeit von 12 Monaten tätig. Er bezog hiefür 14 mal jährlich brutto S 14.644,38 monatlich. Die Räumlichkeiten, in denen die Jugendst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Musikschule und Konservatorium der klagenden Partei waren ursprünglich vereint. Die Trennung dieser beiden Institutionen erfolgte 1987. Solange Musikschule und Konservatorium noch vereint waren, bestand eine Personalvertretung, die mangels gesetzlicher Bestimmungen nach dem sog. "Fiegl-Erlaß" gewählt worden war. Aufgrund der Entscheidung vom 5. 5. 1986 des Einigungsamtes Innsbruck (Re 10/86) wurde am 31. 3. 1990 ein Betriebsrat an der Musikschule gewählt. Ei... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller beantragt wie im
Spruch: ersichtlich und bringt dazu vor wie folgt: Die im
Spruch: genannten Einrichtungen seien nicht in das Regelschulsystem iS des Schulorganisationsgesetzes und des Schulunterrichtsgesetzes eingebunden; sie unterlägen auch nicht den Bestimmungen des Privatschulgesetzes, sondern hätten eigenständige (im Antrag im einzelnen angeführte) Rechtsgrundlagen. Obwohl es möglich wäre, daß auch private Träger solche Einrichtungen errichten... mehr lesen...
Norm: ArbVG §33 Abs1ArbVG §33 Abs2 Z4
Rechtssatz: Unterrichtsanstalten und Erziehungsanstalten der Länder und Gemeinden fallen nicht mehr in den Geltungsbereich des ArbVG, wenn das Land entsprechende Personalvertretungsvorschriften erlassen hat. Entscheidungstexte 9 ObA 226/98w Entscheidungstext OGH 07.10.1998 9 ObA 226/98w 8 ObA 204/99d... mehr lesen...
Norm: ArbVG §33 Abs1ArbVG §33 Abs2 Z2ArbVG §33 Abs2 Z4PVG §1Tir LPVG §1
Rechtssatz: 1) Begriff der öffentlichen Unterrichtsanstalt und Erziehungsanstalt 2) liegt eine öffentliche Unterrichtsanstalt und Erziehungsanstalt vor, ist der 2.Teil des ArbVG nicht anzuwenden 3) das ist bei den Tiroler Landesberufsschülerheimen der Fall. Entscheidungstexte 9 ObA 246/94 Entscheidungstext OG... mehr lesen...