Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Kündigung sozial ungerechtfertigt war, zutreffend bejaht, so daß es insofern ausreicht, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Kündigung sozial ungerechtfertigt war, zutreffend bejaht, so daß es insofern ausreicht, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Ent... mehr lesen...