Entscheidungen zu § 161 Abs. 1 ArbVG

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Erkenntnis 1998/12/11 V231/97

Entscheidungsgründe: I. Das Oberlandesgericht Wien beantragt die Aufhebung des §63 Abs1 der vom Bundesminister für soziale Verwaltung erlassenen Betriebsrats-Geschäftsordnung 1974 in der Fassung der Verordnungen BGBl. 364/1987, 690/1990 und 814/1993, in eventu (für den Fall, daß er mittlerweile aufgehoben wird) den Ausspruch, daß §63 Abs1 verfassungwidrig war. Diese Verordnungsbestimmung, die in der Stammfassung BGBl. 355/1974 in Geltung steht, und abweichend von der sonst eingehalt... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 11.12.1998

RS Vfgh 1998/12/11 V231/97

Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangVfGG §57 Abs1Betriebsrats-GeschäftsO 1974 §63ArbVG §105ArbVG §161 Abs1
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit der Konkretisierung der Fünftagefrist des ArbVG für die Abgabe einer Stellungnahme des Betriebsrates zu einer beabsichtigten Kündigung in der Betriebsrats-GeschäftsO 1974
Rechtssatz: Daß das antra... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 11.12.1998

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