Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführer waren als Angestellte der Semperit Aktiengesellschaft in deren Wr. Betrieb beschäftigt und zu Mitgliedern des Angestelltenbetriebsrates gewählt worden, der sich am 19. Oktober 1978 konstituiert hatte. Am 19. Dezember 1979 wurden sie zusammen mit anderen Arbeitnehmern (darunter zwei weitere Betriebsratsmitgliedern) in den Betrieb Traiskirchen versetzt. Der Betriebsrat hatte dieser Maßnahme zugestimmt und mit dem Betriebsinhaber ein... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: B-VG Art83 Abs2 B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung ArbVG §115 Abs3 ArbVG §152 Abs2 ArbVG §157 Abs1 Z3 B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG Art. 83 gültig von ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Nach dem Bundesgesetz vom 15. Feber 1973 zur Zusammenfassung der Unternehmungen der verstaatlichten Eisen- und Stahlindustrie, BGBl. 109, setzt sich der Aufsichtsrat der Vereinigten Österreichischen Eisen- und Stahlwerke - Alpine Montan Aktiengesellschaft (hier kurz: VOEST-Alpine) aus zwanzig von der Hauptversammlung zu bestellenden Mitgliedern und zehn Dienstnehmervertretern zusammen (§4 Abs1). Über die Bestellung der Dienstnehmervertreter bestimmt §4 Abs2 er... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Legitimation ArbVG §110 Abs2 ArbVG §157 Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Die Beschwerdeführer, die bei der im vorliegenden Beschwerdeverfahren beteiligten VOEST-ALPINE AG als Angestellte beschäftigt waren, wurden am 16. Juli 1981, und zwar die Erst- bis Drittbeschwerdeführer zum 30. September 1981, der Viertbeschwerdeführer zum 31. Oktober 1981 gekündigt. Gleichzeitig mit der Kündigung wurden alle vier Beschwerdeführer vom Dienst suspendiert und ihnen eröffnet, daß es ihnen verboten sei, das Werksgelände künftig zu betreten.... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: B-VG Art83 Abs2 ArbVG §59 ArbVG §157 Abs1 Z2 B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG Art. 83 gültig von 01.01.2014 bis 31.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...