Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die allein noch strittige Frage, welcher Kollektivvertrag auf die nach dem 1.3.1993 in das D***** eingetretenen Arbeiter der Beklagten für die ersten drei Dienstjahre anzuwenden ist, zutreffend gelöst. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die allein noch strittige Frage, wel... mehr lesen...